Schieß/ Standaufsicht - die wichtigsten Infos Für alle Schützen – egal ob jagdlich oder sportlich, gilt:
Kein Schießen auf dem Schießstand ohne Aufsicht! Doch was heißt das? Aufsicht? Standaufsicht? Genauer gesagt braucht es dafür eine „verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten“. Der Einfachheit halber Schieß-/ Standaufsicht genannt. Die Anforderungen an die Schieß-/Standaufsicht sowie die Voraussetzungen dafür, regelt das
Waffengesetz in §27 sowie die
allgemeine Waffenverordnung in §§ 10, 11. Was muss ich jetzt also tun, wenn ich die Standaufsicht übernehmen will? Die Anforderungen scheinen gleich dem, die man ohnehin als Waffenbesitzer erfüllen muss:
zuverlässig sachkundig persönlich geeignet volljährig .... / ... /…
In ihr liegt die wichtigste Aufgabe beim Schießen und ist für den gesamten Sport unentbehrlich!
Ohne Aufsicht kein Schießen und
ohne Schießen kein Sport …
Jeder Verein freut sich über engagierte Schützen, die den Posten übernehmen möchten. Denn die wichtigste Aufgabe ist nichts anderes als das ständige Beaufsichtigen des Schießens!
Die Standaufsicht hat dafür zu sorgen, dass alle Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen.
Wie kann sie das bewältigen?
Durch Aufmerksamkeit und Fokus!
Deshalb darf die Standaufsicht auch nicht am Schießbetrieb teilnehmen. Jedoch keine Regel ohne Ausnahme:
Ist sie allein am Schießstand, darf sie das. Vorteil ist also: Ihr dürft als Standaufsicht allein schießen!
nachzulesen
https://www.wsv1850.de/waffenrecht/sachkunde/schiess-und-standaufsichten